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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden AGBs gelten für alle dem Auftragnehmer, nachfolgend Sven Pawlowski genannt,

erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger

Leistungsbeschreibung festgelegt. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Sven Pawlowski schriftlich bestätigt werden.

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

1.1 Alle Entwürfe und Composings unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des

Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe

nicht erreicht ist.

 

1.2 Entwürfe und Composings dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Sven Pawlowski weder im

Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist  unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Sven Pawlowski, eine Vertragsstrafe in der Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

 

1.3 Sven Pawlowski überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen  Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht

übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

1.4 Sven Pawlowski hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Sven Pawlowski zum Schadensersatz.

Ohne Nachweis eines höheren Schades beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes

anzupassen.

 

1.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe

der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

2. Vergütung

 

2.1 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

 

2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und eine Vergütungsabrechnung zum Tagessatz vorgenommen entfällt die Vergütung für die Nutzung.

 

2.3 Werden die Composings später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Sven Pawlowski berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu

verlangen.

 

2.4 Die Anfertigung von Composings und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die Sven Pawlowski für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Die in Angeboten von Sven Pawlowski genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der

Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 30 Tage

nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller

als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise

von Sven Pawlowski gelten ab Sitz von Sven Pawlowski. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer, und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die

Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen

Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen

angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Storno-Gebühr verlangen.

 

3. Fälligkeit der Vergütung

 

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Sven Pawlowski hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten,

und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Der Kunde kommt 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf  Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach dem Diskont-Überleitungsgesetz zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

 

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

 

4.1 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die

Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

4.2 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen

und mit dem Auftraggber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

5.1 An Entwürfen und Composings werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch

Eigentumsrechte übertragen. Werden keine Nutzungsrechte vereinbart und wird daher eine

Vergütung zum Tagessatz zu Grunde gelegt werden ebenfalls keine Eigentumsrechte übertragen.

 

5.2 Ungeachtet des Umfanges der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt Sven Pawlowski berechtigt, die Composings und Layouts im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden. Werden Nutzungsrechte an Dritte weitergegeben oder veräußert so bleibt für Sven Pawlowski das Recht auf Verwendung der Bilder zur Eigenwerbung unberührt.

 

5.3 Die Verwendung zur Eigenwerbung schließt weiterhin sämtliche zur Erstellung und Produktion der Composings und Layouts relevanten Daten, sowie deren einzelne Produktionsetappen ein.

 

5.4  Werden die Composings und Layouts in den Räumen des Auftraggebers oder bei Dritten angefertigt, so ist Sven Pawlowski berechtigt eine Kopie der Daten anzufertigen.

 

5.5 Sven Pawlowski ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, sowie Zwischenerzeugnissen, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Sven Pawlowski dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Sven Pawlowski geändert werden.

 

5.6 Werden Originale dem Kunden ausgehändigt so sind diese nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

5.7 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des

Auftraggebers.

 

6. Haftung

 

6.1 Sven Pawlowski haftet für entstandene Schäden an ihm überlassene Vorlagen, Filmen, Displays,

Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust kundeneigener Daten haftet

der Anbieter nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden

und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Haftung für Datenverluste wegen

unbefugten Angriffen Dritter ist ausgeschlossen. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von Sven Pawlowski nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung länger als 12 Monate archiviert.

 

6.2 Sven Pawlowski verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Sven Pawlowski für Erfüllungsgehilfen nicht.

 

6.3 Sofern Sven Pawlowski notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen

Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Sven Pawlowski. Sven Pawlowski haftet nur für

eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

6.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Composings oder sonstigen Werken durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Das

Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

 

6.5 Für die vom Auftraggeber gelieferten, erstellten oder freigegebenen Entwürfe, Texte oder

Composings entfällt jede Haftung von Sven Pawlowski.

 

6.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der

Arbeiten haftet Sven Pawlowski nicht.

 

6.7 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des

Werkes schriftlich bei Sven Pawlowski geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes. Der Auftragnehmer leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzleistung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und Sven Pawlowski die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

 

6.8 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringe Abweichungen vom

Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen

(z.B. Digital-Proofs, Ausdrucken, Screenshots usw.) und dem Endprodukt. Der Auftraggeber kann Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage nicht beansstanden.

 

7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

7.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der

künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach

der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Sven Pawlowski behält den

Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

7.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,

so kann Sven Pawlowski eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann Sven Pawlowski auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die

Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

 

7.3 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller Sven Pawlowski übergebenen Vorlagen

berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der

Auftraggeber Sven Pawlowski von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

8. Schlußbestimmungen

 

8.1 Erfüllungsort ist Sitz von Sven Pawlowski.

 

8.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen

Bestimmungen nicht.

 

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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